Gewässer
Im Laufe der Industrialisierung wurde der Lauf der Linth schon früh begradigt. Fast 20 Kraftwerke liegen an seinem Lauf; die Fischwanderung ist mehrfach unterbrochen und eine Naturverlaichung findet infolge fehlender vielfältiger Lebensräume und Schwall-Sunk kaum mehr statt. Doch nicht allein die Linth benötigt mehr Lebensraum, denn auch viele begradigte und stark verbaute Seitengewässer warten auf natürlichere Zeiten.
Wasser ist Leben – für Menschen, Tiere und Pflanzen. Natürliche Gewässer gehören zu den vielfältigsten Lebensräumen überhaupt und sind somit wichtige Pfeiler zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Geben wir also unseren Gewässern wieder mehr Raum – nehmen wir die Revitalisierungen und die weiteren Aufgaben zugunsten der Gewässer und eines zeitgemässen Hochwasserschutzes endlich an die Hand!
Renaturierungen
Eine erste grosse, im Rahmen des Hochwasserschutzprojektes Linth 2000 umgesetzte Renaturierung im Chli Gäsitschachen bei Mollis zeigt, wie anders ein Fluss sein Bett gestaltet, wenn ihm genug Platz eingeräumt wird. Doch seither ist wenig passiert. Bei der Umsetzung der Revitalisierungen ist der Kanton arg in Verzug. Bis jetzt wurden erst kleine Projekte umgesetzt.
Wir setzen uns dafür ein, dass die im Gewässerschutzgesetz geforderten Vorgaben zur Verbesserung der aquatischen Lebensräume rasch umgesetzt werden. Dazu gehören Massnahmen zur Verminderung des Schwall-Sunk, die Wiederherstellung des Geschiebetriebes und der Fischgängigkeit sowie eine Renaturierungsplanung.
Reizthema Gewässerraum
Ob im Krauchtal oder in der Linthebene; ob die Hanslirus oder der Mühlebach. Immer wieder zeigt sich: unsere Bäche sind wild – und sie haben zu wenig Platz! Das Konzept unserer Vorfahren, die Gewässer zu begradigen und einzuengen, um die Hochwasser zu beherrschen, erweist sich in der heutigen Zeit als untauglich.
Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt. Bis Ende 2018 hatten die Gemeinden Zeit, die Festlegung der Gewässerräume in ihre Zonenplanungen aufzunehmen. Gegen die Ausscheidung der Gewässerräume laufen seit dieser Gesetzesänderung die Bauernverbände Sturm. Der Verlust von Kulturland und die innerhalb der Gewässerräume geltende Pflicht zur extensiven Bewirtschaftung werden als nicht tolerierbar propagiert. Vergessen oder zumindest verschwiegen wird dabei jedoch, dass im Zuge der Begradigungen den Gewässern schlichtweg zu viel Raum weggenommen wurde.
Eine Studie hat gezeigt, dass den Gewässern mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben nur ca. 3% der Flächen zurückgegeben würden, welche ihnen im Zuge von deren Begradigungen und Verbauungen und der Drainierungen von Moorböden entzogen worden sind. Hier ist doch die Frage erlaubt, ob diese 3% Rückgabe an die Gewässer zuviel Tribut dafür sind, dass diese lebendig bleiben können und uns auch in Zukunft vor Hochwasser schützen.
Sanierungen der Wasserkraftanlagen
Wasserkraftwerke führen in Bächen und Flüssen zu massiven Eingriffen in die aquatischen Lebensräume. Fischwanderungen werden unterberbrochen, das Geschiebe gestaut und ganze Bachabschnitte trockengelegt. In der Gesetzesrevision von 2011 hat der Bund deshalb umfassende Sanierungen beschlossen und auch die dafür benötigten finanziellen Mittel bereitgestellt.
Der Kanton Glarus hat zuerst die Umsetzung nur sehr zögerlich an die Hand genommen. Inzwischen wurden diverse Verfügungen erlassen und erste Variantenstudien erstellt. Mit der Umsetzung sind wir aber noch nicht wesentlich weiter gekommen. Fristen werden ausgereizt und immer wieder verlängert. Es mangelt klar am Willen vieler Kleinwasserkraftbetreiber, die dringend nötigen Verbesserungen voranzutreiben und damit die Situation für die Fische zu verbessern.