Thema Wildruhezonen
Wildruhezonen sind wichtig und nötig
2017 hat der Kanton Glarus die vom Bund geforderten Wildruhezonen ausgeschieden. Sie bezeichnen diejenigen Gebiete, welche für Gämse, Steinbock, Rothirsch und vor allem auch die Raufusshühner (Auerhuhn, Birkhuhn, Haselhuhn und Alpenschneehuhn) wichtig für Balz/Brunft oder Brut/Setzen und Aufzucht sind. Die Ausscheidung wurde nötig, da in den vergangenen Jahrzehnten die Störungen der Tiere im Winterhalbjahr durch den Menschen und seine vielfältigen sportlichen Tätigkeiten stark zugenommen haben.
In einem breit abgestützten Mitwirkungspozess wurden die vorgesehenen Gebiete 2009 – 2011 intensiv diskutiert. Daran beteiligt waren neben den Umweltverbänden auch der SAC und die Gemeinden. Nicht beteiligt haben sich hingegen die Bergführer – obwohl sie ebenfalls dazu eingeladen waren. Durch die Gemeindestrukturreform kam die Ausscheidung der Gebiete ins Stocken.
Faktisch keine Einschränkungen für Skitourengänger, trotzdem regt sich Widerstand
In der dann 2016 in die öffentliche Vernehmlassung gegebene Version waren praktisch keine bestehenden Skitourenrouten gestrichen und auch keine Gebiete mit totalem Betretverbot ausgeschieden. Dies, obwohl sich die Beteiligten des ersten Mitwirkungsprozesses genau auf eine solche Reduktion geeinigt hatten. Die Verbände hatten sich eine griffigere Lösung erhofft.
Obwohl die vom Regierungsrat erlassenen Wildruhezonen die Anliegen des Tourismus bereits übermässig berücksichtigt, formierte sich aus Kreisen der Bergführer massiver Widerstand. Dieser mündete in einen Memorialsantrag zur Reduktion der Wildruhegebiete. Wird dieser vom Landrat als erheblich erklärt, wird die Landsgemeinde 2020 über die Wildruhezonen abstimmen müssen.