Notwendige Unterlagen zum Futuro-Projekt endlich nachgereicht
Um zu beurteilen, ob das Projekt «Futuro» dem geltenden Recht entspricht, fehlten seit Jahren nötige Unterlagen. Damit die bestehenden Gesetze im Bereich Gewässer- und Naturschutz eingehalten werden können, hätten die Sportbahnen Elm bereits bei der Eingabe ihres Vorhabens den Nachweis erbringen müssen, dass der Sernf genügend Wasser führt, um das benötigte Wasser für die Beschneiung entnehmen zu können. Die für den Bau der Anlage nötigen Eingriffe in die Natur rechtfertigen sich nicht, wenn mangels Wasser nur unzureichend beschneit werden kann. Dabei muss auch sichergestellt sein, dass ausreichend Wasser im Sernf übrigbleibt, so dass dieser seine wichtigen Funktionen als Lebensraum für Fische und andere Wassertiere weiterhin erfüllen kann. Das verlangt das geltende Recht.
Ungenügende Unterlagen kein Einzelfall
In den bisher vorhandenen Unterlagen zum Projekt wurde dieser Nachweis zu wenig erbracht. Die Verbände haben deshalb im September Beschwerde gegen die Sondernutzungsplanung eingereicht. Dass die mangelnde Qualität der Unterlagen eine Beschwerde nötig machte, ist bedenklich und leider kein Einzelfall. Immer wieder kommt es bei grösseren Projekten vor, dass die aufgelegten Unterlagen und Untersuchungen nicht den geltenden Vorgaben des Bundes entsprechen.
Erst jetzt haben die Projektanten die zwingend erforderlichen und ausreichend detaillierteren Unterlagen zur schlüssigen Beurteilung der Wasserverfügbarkeit nachgereicht. Damit wird die Beschwerde gegenstandslos und dem Departement wurde ein Antrag um Abschreibung der Beschwerde unterbreitet.
Schneesicherheit – wie lange noch?
Die Sportbahnen Elm hatten stets versprochen, dass mit dem Projekt die Beschneiung einer sicheren Talabfahrt ermöglicht würde. Unabhängig von den Problemen um fehlende Unterlagen und genügend Wasser stellt sich die Frage, ob die zukünftigen klimatischen Verhältnisse eine Beschneiung im angekündigten Ausmass überhaupt zulassen. Die rasant voranschreitende Klimaerwärmung dürfte die Beschneiungsmöglichkeiten mittel- bis längerfristig stark einschränken. Sowohl der finanzielle Aufwand für die Erstellung solcher Anlagen als auch die damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft erscheinen daher in Skigebieten dieser eher geringen Höhenlage fragwürdig.