Zurück auf Feld eins
«Die Nutzung des Gebietes wird durch den massiven Ausbau der Beschneiungsanlagen massgeblich verändert und es besteht ein gewichtiger Konflikt mit dem Jagdbanngebiet Kärpf», sagt Corina Geiger vom WWF Glarus. Hat ein Bauvorhaben bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt und die Raumplanung, so ist die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ausgeschlossen. Vielmehr sind im Rahmen eines Sondernutzungsverfahrens alle Interessen zu erfassen und gegeneinander abzuwägen. Im Urteil steht sodann: «Das Projekt «Futuro» ist zu überarbeiten und ein projektbezogenes Sondernutzungsverfahrens unter Mitwirkung der Bevölkerung durchzuführen». Das Verwaltungsgericht hebt sämtliche Baugenehmigungen auf und schickt damit das Projekt zurück auf Feld eins.
Konflikt mit dem eidgenössischen Jagdbanngebiet Kärpf
Die Sportbahnen Elm möchten die Beschneiungsanlagen im Skigebiet Elm stark ausbauen. Hierfür haben sie ein Baubewilligungsgesuch ausserhalb der Bauzone eingereicht. Das gigantische Projekt sieht neben dem Bau von rund 130 Beschneiungsaggregaten auch Pistenkorrekturen und Rodungen vor. Das Projekt liegt gänzlich im eidgenössischen Jagdbanngebiet Kärpf. Dieses besteht seit 1548 und ist damit das älteste Jagdbanngebiet Europas. Stossend war insbesondere, dass die Sportbahnen dem Schutz des Jagdbanngebietes kaum Rechnung tragen wollten. Eidgenössische Jagdbanngebiete dienen u.a. dem Schutz und der Erhaltung von seltenen und bedrohten wildlebenden Säugetieren und Vögeln und ihrer Lebensräume. Dieser Schutz wird auch vom Gericht bestätigt. Die Umsetzung des Bauvorhabens «Futuro» würde dazu führen, dass die im Jagdbanngebiet lebenden Wildtiere auf unbestimmte Zeit in ihren Lebensräumen gestört würden. Dies stünde dem Schutzgedanken des Jagdbanngebiets Kärpf diametral entgegen, so das Gericht.
Projekt nimmt keine Rücksicht auf Gewässer, seltene Arten und Lebensräume
Nicht nur den Schutz des Jagdbanngebietes haben die Sportbahnen Elm vernachlässigt, sondern auch den Schutz des Gewässers Sernf, der Moore und der übrigen seltenen Arten im Gebiet. Insgesamt ist damit das Projekt Futuro absolut nicht umweltverträglich. Es ist erfreulich, dass das Gericht diese anderen Interessen und Werte im Gebiet erkannte. Der Naturschutz sei dadurch tangiert. Zudem seien die Interessen des Gewässerschutzes betroffen.
Verstoss gegen etliche gesetzliche Bestimmungen
Die Umweltverbände wehrten sich gegen das Projekt, das auf Kosten der Natur Millioneninvestitionen vorsieht. «Das Bauvorhaben hätte vom Gemeinderat Glarus Süd nie bewilligt werden dürfen, denn es verstösst gegen etliche gesetzliche Bestimmungen und stellt einen tiefen Eingriff ins Ökosystem am Kärpf dar», sagt Corina Geiger vom WWF Glarus. Die Umweltverbände haben deshalb Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Glarus eingereicht. Der Regierungsrat hat den Fall direkt ans Verwaltungsgericht weitergereicht (Sprungbeschwerde).