Landsgemeinde
Traktandum 14: Memorialsantrag «Wildschutz mit Augenmass» sowie Änderung des kant. Jagdgesetzes
In einem jahrelangen Begleitprozess mit allen Ansprechsgruppen wurden die Wildruhezonen im Kanton erarbeitet. Deren Ausscheidung ist eine vom Bund längstens geforderte Aufgabe. Mit den Wildruhezonen werden den Wildtieren, die vor allem im Winter und während der Aufzucht notwendigen ruhigen Rückzugsorte gewährleistet. Auch in diesen ausgeschiedenen Wildruhezonen bleibt das Begehen der offiziellen Wanderwege und Skirouten weiterhin erlaubt. Es wurden nur ganz wenige Routen gestrichen. Für naturbewusste Wandernde, Skitouren- und Schneeschuhbegeisterte, welche sich an Wege und bezeichnete Routen halten, haben die Wildruhezonen somit fast keine Einschränkungen zur Folge.
Kaum vom Regierungsrat in Kraft gesetzt, wurden die ausgeschiedenen Wildruhe-zonen auf politischem Weg wieder angegriffen. Ein Memorialsantrag mit der Bezeichnung «Wildschutz mit Augenmass» fordert deren Reduktion. Doch statt wie sonst üblich, zuerst das Stimmvolk über einen Memorialsantrag entscheiden zu lassen, wurde bereits eine Änderung des kantonalen Jagdgesetzes ausgearbeitet, über welche nun am 5. September ebenfalls abgestimmt wird.
Mit der von der Regierung proaktiv vorgeschlagenen Reduktion setzt der Kanton Glarus ein völlig falsches politisches Zeichen und schadet seinem Image als Kanton mit intakten Naturwerten. Bei der Ausscheidung von Wildruhezonen hat in erster Linie die Notwendigkeit des Schutzes, die Lagequalität der Schutzgebiete und deren Vernetzungscharakter im Zentrum zu stehen – und nicht irgendwelche vermeintlich logischen, über %-Zahlen quantifizierbare Kriterien, welche die tatsächlichen biologischen Notwendigkeiten nicht berücksichtigen. Pro Natura Glarus lehnt daher sowohl den Memorialsantrag als auch die Revision des Gesetzes ab.
Traktandum 19: Memorialsantrag der Grünliberalen Partei Glarus «mehr Biodiversität im Kanton Glarus»
Die Biodiversität ist in einem schlechten Zustand – auch im Kanton Glarus. Der Memorialsantrag der Grünliberalen Partei hat verschiedene Ziele. So soll der Begriff Biodiversität im kantonalen Gesetz über den Natur- und Heimatschutz aufgenommen werden.
Verbunden mit dieser Ergänzung des Gesetzestextes ist der Auftrag, die Biodiversität gezielt und wirkungsvoll zu fördern. Dafür muss eine kantonale Biodiversitätsstrategie erarbeitet werden, welche die Grundlage für Massnahmen und den effizienten Einsatz der Mittel definieren soll. Der Kanton St. Gallen kommt in seiner Biodiversitätsstrategie zum Schluss, dass der Erhalt und die Förderung der Biodiversität etwas kostet – das Nichtstun aber wesentlich teurer wird.
Vom Erhalt und der Förderung der Biodiversität profitieren wir alle – Landwirtschaft, Tourismus und wir als ganze Gesellschaft. Pro Natura Glarus unterstützt diesen Antrag aus ganzer Überzeugung.
Traktandum 8: Änderung Energiegesetz
Unter dem Traktandum 8 wird eine Änderung des Energiegesetzes behandelt. Dieses steht in Zusammenhang mit der Erfüllung des Bundesrechtes.
Die vorgesehenen Änderungen im Energiegesetz sind eine Chance für uns alle. Mit diesem können wir Verantwortung übernehmen, Innovationen in unserem Kanton fördern und zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Es braucht neue Massnahmen, um den Klimaschutz wirksam voranzutreiben. Das gelingt uns dann, wenn alle ihren Beitrag
leisten. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass die Klimaveränderung immer grössere Schäden und noch grössere Kosten verursacht. Auch der sechste Sachstandbericht der IPCC formuliert in immer deutlicheren Worten die Dringlichkeit zum Handeln.
Wir können es uns gar nicht mehr leisten, passiv zu bleiben. An der Landsgemeinde haben wir die Chance, ein Zeichen zu setzen. Auch dieses Geschäft unterstützt Pro Natura Glarus aus ganzer Überzeugung.
Liebe Naturfreundinnen und Naturfreunde, nützen Sie die Gelegenheit, an der Landsgemeinde aktiv für unsere kostbare Umwelt einzustehen.